Mitgliederversammlungen

An den beiden jährlichen Mitgliederversammlungen kann teilnehmen,
wer Mitglied ist und seinen Beitrag bezahlt hat oder von Amtes wegen Mitglied ist.
Hier finden Sie Informationsmaterial zu den oben genannten Punkten sowie Materialien,
die für die Einholung von Informationen zu den kommenden Hauptversammlungen nützlich sind.