Gesetze und Satzung
Die Tätigkeit unserer Tourismusorganisation richtet sich nach dem kantonalen Gesetz vom 1. Januar 2015 und der Satzung, die Sie in diesem Abschnitt einsehen können.
Die Organe sind die Mitgliederversammlung und der Verwaltungsrat die
für die Überprüfung und Genehmigung der Tätigkeiten und der jährlichen Geschäftsführung zuständig sind.